Referat IV · Az. IV/07
Kleinigkeiten, Sonstiges
Alle Vorhaben, für die sich andernorts keine Zuständigkeit feststellen lässt. Eine Ablehnung aus Gründen des Umfangs erfolgt nicht.
Dieses Referat besteht, weil die meisten guten Vorhaben zu klein anfangen, um irgendwo hineinzupassen. Wer nicht sicher ist, ob sein Anliegen groß genug ist, ist hier richtig. Die Feststellung der Zuständigkeit erfolgt von Amts wegen und kostet nichts.
Gegenstand der Zuständigkeit
- Einzelaufträge geringen Umfangs
- Nachbesserungen und Nachträge
- Schick-Schnack auf Antrag
Zugehörige Vorgänge
Zu diesem Referat sind derzeit keine Vorgänge zur Einsicht freigegeben.
Formblatt AfKuS 1a · Ausgabe 2026
Antrag auf Feststellung einer Kleinigkeit
Schildern Sie Ihr Anliegen. Unvollständige Anträge werden nicht zurückgewiesen, sondern von Amts wegen ergänzt. Eine Rückmeldung erfolgt binnen zwei Werktagen.
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