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Dienstzeiten: Mo–Do 9–17 Uhr · Fr 9–13 UhrMo–Do 9–17 Uhr · Fr 9–13 UhrDienstsitz Nordstrand · Az. IV/07

Amtlicher Netzauftritt · Fassung 1.0 · Stand 09/2026

Az. IV/07-2026 · Betr.: Feststellung einer Kleinigkeit

Zuständig für Kleinigkeiten mit erheblicher Wirkung

Das Amt für Kleinigkeiten und Schick-Schnack berät touristische Anbieter, Orte und Regionen — und setzt die Vorhaben anschließend selbst um. Häufig genügt dafür ein kleiner Eingriff: eine analoge Situation, digital übersetzt.

„Ihr Anliegen ist uns eine Kleinigkeit.“

Referate und Zuständigkeiten

Geschäftsverteilungsplan, Auszug

  • Referat I · Az. I/01

    Tourismus und Destination

    Beratung zu touristischen Angeboten, Orten und Regionen. Das Amt sieht sich die Ausgangslage an, stellt den tatsächlichen Bedarf fest und entwickelt daraus ein Vorhaben, das sich auch umsetzen lässt.

    • Bestandsaufnahme und Zielbild
    • Angebots- und Produktentwicklung
    • Begleitung bis zur Entscheidung
  • Referat II · Az. II/02

    Digitale Vorgänge

    Digitale Lösungen für analoge Probleme. Eine Situation, die vor Ort besteht, wird übersetzt — in eine kleine Anwendung, eine Seite, ein Erlebnis. Anschließend erreicht sie Menschen, die sie vorher nicht erreicht hat.

    • Anwendungen und Erlebnisformate
    • Digitale Erweiterung bestehender Orte
    • Betrieb und Betreuung
  • Referat III · Az. III/04

    Umsetzung und Betrieb

    Das Amt bleibt nach dem Konzept im Vorgang. Vorhaben werden gebaut, in Betrieb genommen und weitergeführt — nicht übergeben und sich selbst überlassen.

    • Planung und Ausführung
    • Abnahme und Inbetriebnahme
    • Pflege im laufenden Betrieb
  • Referat IV · Az. IV/07

    Kleinigkeiten, Sonstiges

    Alle Vorhaben, für die sich andernorts keine Zuständigkeit feststellen lässt. Eine Ablehnung aus Gründen des Umfangs erfolgt nicht.

    • Einzelaufträge geringen Umfangs
    • Nachbesserungen und Nachträge
    • Schick-Schnack auf Antrag

Der Dienstweg

Vom Anliegen bis zur Abnahme

  1. Eingang

    Sie schildern den Sachverhalt, formlos. Das Amt vergibt ein Aktenzeichen und meldet sich binnen zwei Werktagen.

  2. Prüfung

    Das Amt sieht sich die Lage an und stellt fest, was tatsächlich nötig ist. Häufig ist das weniger, als zunächst angenommen.

  3. Bescheid

    Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Umfang, Ablauf und Termin. Erst danach beginnt die Bearbeitung.

  4. Ausführung

    Das Vorhaben wird umgesetzt und abgenommen. Der Vorgang wird geschlossen, wenn er trägt — nicht, wenn er übergeben ist.

Aktenvorgänge

Registratur · Einsicht nach Freigabe

  • Az. — · Freigabe steht aus

    Vorgang unter Verschluss

    Gesperrt
  • Az. — · Freigabe steht aus

    Vorgang unter Verschluss

    Gesperrt
  • Az. — · Freigabe steht aus

    Vorgang unter Verschluss

    Gesperrt

Die Vorgänge des Amtes sind derzeit nicht zur Einsicht freigegeben. Abgeschlossene Vorhaben werden veröffentlicht, sobald der jeweilige Auftraggeber zugestimmt hat.

Bis dahin gilt: Es wird gearbeitet, nur eben nicht darüber gesprochen.

Auskunft zu laufenden Vorhaben erteilt das Amt auf Anfrage. Antrag stellen

Das Personal

Stand 09/2026 · Änderungen dem Amt anzuzeigen

  • Frank Simoneit

    Leiter des Amtes

    Leitung der Dienststelle, Vertretung nach außen, Feststellung der Zuständigkeit in Zweifelsfällen.

    Amtsleitung

  • Niclas Hendelkens

    Referent

    [INHALT BENÖTIGT: Aufgabenbeschreibung, ein bis zwei Sätze. Vorschlag zur Bestätigung: „Öffentliche Bekanntmachungen, Betreuung des Netzauftritts und der sozialen Netzwerke.“]

Formblatt AfKuS 1a · Ausgabe 2026

Antrag auf Feststellung einer Kleinigkeit

Schildern Sie Ihr Anliegen. Unvollständige Anträge werden nicht zurückgewiesen, sondern von Amts wegen ergänzt. Eine Rückmeldung erfolgt binnen zwei Werktagen.

Nach Absenden erhalten Sie ein Aktenzeichen.

Das Amt geht davon aus, dass es sich um eine Kleinigkeit handelt. Eine Prüfung dieser Annahme bleibt vorbehalten.