Referat I · Az. I/01
Tourismus und Destination
Beratung zu touristischen Angeboten, Orten und Regionen. Das Amt sieht sich die Ausgangslage an, stellt den tatsächlichen Bedarf fest und entwickelt daraus ein Vorhaben, das sich auch umsetzen lässt.
Viele touristische Orte sind besser, als sie wirken. Das Amt beginnt deshalb nicht mit einer Maßnahme, sondern mit der Frage, woran es tatsächlich liegt: an der Auffindbarkeit, an der Ansprache, an der Jahreszeit oder an etwas, das niemand für erwähnenswert gehalten hat. Erst danach wird festgelegt, was zu tun ist — und wie klein es ausfallen darf.
Gegenstand der Zuständigkeit
- Bestandsaufnahme und Zielbild
- Angebots- und Produktentwicklung
- Begleitung bis zur Entscheidung
Zugehörige Vorgänge
Zu diesem Referat sind derzeit keine Vorgänge zur Einsicht freigegeben.
Formblatt AfKuS 1a · Ausgabe 2026
Antrag auf Feststellung einer Kleinigkeit
Schildern Sie Ihr Anliegen. Unvollständige Anträge werden nicht zurückgewiesen, sondern von Amts wegen ergänzt. Eine Rückmeldung erfolgt binnen zwei Werktagen.
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